Verband
Aufgaben
Gesetzliche Aufgaben
Gewässerunterhaltung
Zu den Aufgaben der Gewässerunterhaltung gehören:
- Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
- Erfüllung von Anforderungen und Vornahme von Maßnahmen des Maßnahmeprogramms, die von den Unterhaltungspflichtigen aufgrund einer Rechtsverordnung umzusetzen sind
- Unterhaltung und Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen.
Sicherung des Hochwasserabflusses
durch Bau und Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen, soweit dies im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und das Hochwasser von oberirdischen Gewässern ausgeht.
Hochwasserschutz landwirtschaftlicher Flächen
durch Bau, Unterhaltung und Wiederherstellung von Deichen, die ausschließlich zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen gegen von Küstengewässern ausgehende Hochwasser und Sturmflut dienen.
Zusätzliche Aufgaben
Der Verband kann zusätzlich Aufgaben übernehmen, wenn dadurch die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht gefährdet wird.
Gewässerausbau
Durchführung des Gewässerausbaus im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden oder anderer Mitglieder. Der Verband erfüllt diese Aufgabe grundsätzlich nur im Auftrag der jeweils bevorteilten Mitglieder im Verbandsgebiet und nach vollständiger Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Die Verbandsversammlung beschließt über die Annahme des Auftrages. Gleiches gilt für den Ausbau von Anlagen im Gewässer (insbesondere Schöpfwerke).
Gewässerpflege
Beseitigung von Mähgut und Aushub aus dem Gewässerrandstreifen im Auftrag und nach vollständiger Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel.
Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern
Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege.
Förderung und Entwicklungsarbeit
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet des Wasser und Bodenverbandes befindet sich im nordöstlichsten Teil von Mecklenburg Vorpommern. Es umfasst die Insel Usedom bis zur Staatsgrenze nach Polen, die Inseln Ruden und Greifswalder Oie, vorgelagerte Inseln im Peenestrom/Achterwasser, den Peenestrom ab südlich Zulaufgraben Lubmin bis einschließlich Pinnower Fährdamm, östliche Ziese ab Groß Ernsthof ohne Lodmannshäger Mühlgraben/Prägelbach.
Die Verbandsgrenze verläuft grundsätzlich entlang von Flurstücksgrenzen. Das Verbandsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 56.300 ha.
Rechtliche Grundlagen
Satzung
Die Satzung regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern.
