Gewässerunterhaltung

Krautung

Die Böschungsmahd und Sohlkrautung erfolgt einmal jährlich an den offenen Gewässerabschnitten. Vorfluter mit einer hohen hydraulischen Bedeutung erhalten eine beidseitige Böschungsmahd und eine Sohlkrautung. Alle anderen Gewässer erhalten jährlich eine Sohlkrautung und eine einseitige Böschungsmahd. Die Arbeiten werden ab dem 15. Juli bis Ende November ausgeführt. Der Umfang der Krautung richtet sich nach den Erfordernissen. In der Regel erhalten fast 90 % der offenen Gewässer eine Krautung. Da nicht alle Gewässer zugänglich sind kann eine Mahd und Krautung aller Gewässer nicht erfolgen.

Grundräumung

Unter Grundräumung ist die Beseitigung von Sohlaufhöhungen im Graben zu verstehen. Grundräumungen werden erforderlich wenn kein schadloser Wasserabfluss mehr gewährleistet werden kann. Das Ziel ist es die Sohlhöhe des Ausbauzustandes wieder herzustellen. Weiterhin soll dadurch gewährleitstet werden, dass Durchlässe und Rohrleitungen einen freien Auslauf haben. Die Durchführungszeiträume sind Oktober bis Dezember und Januar bis März. Bei Havarien werden auch außerhalb dieser Zeiträume punktuelle Grundräumungen durchgeführt.

Grundräumung

Im geringen Umfang machen sich Holzungen und Pflegeschnitte an Gehölzen im Gewässer erforderlich. Diese werden insbesondere dann notwendig, wenn sie den Wasserabfluss behindern, Bauwerke und Rohrleitungen gefährden.

Auch wird durch einen dichten Baumbestand die Zugänglichkeit zum Gewässer erschwert und eine Gewässerunterhaltung unmöglich macht.

Grundsätzlich haben jedoch Anlieger die Ufergrundstücke so zu bewirtschaften dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dazu kann er von der zuständigen Behörde verpflichtet werden.

Holzungen werden in den vom Naturschutz vorgegebenen Zeiträumen durchgeführt.

Rohrleitungen

Eine Vorflutrohrleitung ist eine Gefällerohrleitung. Im Allgemeinen ist ein verrohrter Vorfluter bei großer Tiefe einem offenen Vorfluter vorzuziehen. Sie vermag jedoch weder Oberflächenwasser, noch unterirdisches Wasser aufzunehmen. In unseren Verband sind mit ca. 30 km Gesamtlänge nur wenige Gewässerabschnitte verrohrt. Die Rohrleitungstrasse sollte beidseitig im Abstand von 10 m von Bäumen und Sträuchern frei gehalten werden, um das einwachsen von Wurzeln zu vermeiden. Zu den Unterhaltungsarbeiten an Rohrleitungen gehören gelegentliche Reparaturen, wenn Schäden an Leitungsabschnitten festgestellt werden. Selten werden ganze Rohrleitungsabschnitte ausgetauscht. Gelegentlich werden Rohrleitungen gespült und zur Feststellung des Zustandes bzw. in Vorbereitung von Reparaturen werden die Rohrleitungen mit einer Kamera befahren.

Schöpfwerke

Unser Verband betreibt 48 Schöpfwerke. Diese entwässern Einzugsgebiete in einer Gesamtgröße von fast 30.000 ha. Das ist mehr als die Hälfte unseres Verbandsgebietes. Schöpfwerke entwässern Gebiete die nicht über eine ausreichende Vorflut verfügen. Das Wasser wird durch das Schöpfwerk in ein höher liegendes Gewässer gehoben, wo es dann im freien Gefälle abfließen kann. Für den Schöpfwerksbetrieb benötigen wir eine ständige Energiezufuhr die oftmals erhebliche Betriebskosten verursacht.

Die Schöpfwerke dienen vorwiegend zur Entwässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Durch die Erschließung von Bebauungsgebieten in die Niederungen und das Ableiten von Niederschlagswasser in die Vorflut zum Schöpfwerk haben sich die Anforderungen an die Schöpfwerke in den letzten 20 Jahren erheblich verändert. Dadurch sind Schöpfwerke und das dazugehörige Grabensystem an die Leistungsgrenzen gestoßen. In der Regel sind die Schöpfwerke mit einstufigen Propellerpumpen mit elektromotorischen Antrieb ausgerüstet. Bei den kleineren Schöpfwerken finden meistens Unterwassermotorpumpen Anwendung.

Entsprechend der Witterung und anderen Faktoren gibt es ständig wechselnde Zuflussmengen, denen die Fördermenge der Pumpen nicht exakt angepasst werden kann. Deshalb wird jedem Schöpfwerk ein Speicher vorgeschaltet, entweder in Form eines Beckens (Mahlbusen) oder einer Grabenaufweitung (Fleetgraben). Letztendlich hängt jedoch die Wirksamkeit der künstlichen Vorflut von der ordnungsgemäßen Instandhaltung des Grabennetzes im Schöpfwerksgebiet und aller Anlagenteile des Schöpfwerks, wie z.B. eine ständige Reinigung der Einlaufrechen, ab.

Deiche

Deiche sind wasserbauliche Schutzanlagen entlang von Küsten und Flüssen. Sie dienen der kurzzeitigen Gefahrenabwehr(Hochwasserschutz). Die durch den Verband bewirtschafteten Deiche schützen fast ausschließlich landwirtschaftliche Flächen an der Peene, dem Achterwasser und der Haffküste. Das sind im gesamten Verbandsgebiet ca. 79,5 km Deiche. Sie schützen eine Fläche von 8000 ha. Es handelt sich dabei ausschließlich um geschüttete und verfestigte Erdkörper. Auf eine Dichtung wurde in der Regel verzichtet. Den Schutz der Deichoberfläche gewährleistet eine dichte geschlossene Grasnarbe.

Diese muss ständig gepflegt werden. Die Pflege der Grasnarbe umfasst:

  • Eine ein- bis zweimalige jährliche Mahd der Krone und Böschungen der Deiche.
  • Alternativ erfolgt die Beweidung mit Schafen, denn mit ihren kleinen Hufen verdichten sie die Grasnarbe und halten sie als „mobile Rasenmäher“ kurz.
  • Bei Bedarf Schädlingsbekämpfung (Wühlmaus, Maulwurf).
  • Schadstellen auf dem Deich sind schnellstens zu beseitigen.
  • Freihalten der Deiche von Baum- und Strauchbewuchs (am Fuß der Außenböschung kann aber durch leichten Baum- und Strauchbewuchs der Wellenschlag gedämpft werden und den Eisdruck dämpfen, jedoch darf Lichtmangel nicht zur Schädigung der Grasnarbe führen).

Sonstige Bauwerke

Durchlässe

Das im offenen Graben am häufigsten anzutreffende Bauwerk ist der Durchlass, der die Aufgabe hat, den Wasserlauf unter natürlichen oder künstlichen Hindernissen – z.B. Straßen oder Wegen – hindurch zu leiten. Es handelt sich in der Regel um Rohrdurchlässe NW ≥ 500. Zur Verbesserung der Durchlässigkeit im Gewässer werden im Zuge des Gewässerausbaus zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie immer mehr Hamco-Durchlässe eingesetzt (Brebowbach). Würde man alle Durchlässe hintereinanderlegen ergäbe das eine Länge von mehr als 33 km.

Staue und Wehre

Staubauwerke dienen der Wasserregulierung (Wasserrückhaltung). In unserem Verbandsgebiet finden wir vorwiegend sogenannte Kulturstaue. Diese sind in den meisten Fällen mit Jalousiestautafeln ausgerüstet um eine stufenweise Wasserregulierung zu ermöglichen. Der Verband hat 217 Stauanlagen die reglmäßig instand gehalten werden müssen. Wie am Stau Graben 36 auf dem Bild zu erkennen, gehören dazu auch die vom Biber verursachten Schäden.

Düker

Düker sind in einem Graben vertieft angeordnete Rohrleitungsstrecken zu Unterführung unter zu kreuzenden Gräben o.a. Hindernissen.

Sohlabstürze und Sohlschwellen

Sie dienen dazu, bei zu hohen Grabengefälle die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren um aufwendige Grabenbefestigungen zu vermeiden. Es wird im Prinzip ein Höhenunterschied entlang einer bestimmten Grabenstrecke in einem sehr kurzen ausreichend befestigten Abschnitt überwunden.

Sohlgleiten

Sohlgleiten ersetzen zunehmend Wehre, Sohlabstürze und Sohlschwellen. Sie dienen ebenfalls dazu die Durchlässigkeit für Fische im Gewässer wiederherzustellen.